Berner Jura-Seeland ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten. Des Weiteren wurde der Beschwerdeführer fünf Jahre des Landes verwiesen (vgl. amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend BVD], pag. 410 ff.). 2. Am 13. Mai 2023 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der auferlegten Freiheitsstrafe verbüsst; das reguläre Strafende fällt auf den 14. September 2024 (amtliche Akten BVD, pag. 540).