rauchen (begangen am 21. Februar 2019) schuldig erklärt wurde. Des Weiteren erklärte es den Beschwerdeführer schuldig der mengen- und gewerbsmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Gehilfenschaft zur einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (beides begangen in der Zeit vom 8. September 2015 bis 15. August 2019) und verurteilte ihn unter gleichzeitigem Widerruf der mit Urteil vom 18. Januar 2018 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 15 Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 48 Monaten.