Es erfolgt eine letzte Kürzung um 2.5 Stunden. Im Ergebnis wird die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ um 7 Stunden auf 20 Stunden und 35 Minuten gekürzt. Die Kürzungen betreffen alle das Jahr 2024. Für die genauen Zahlen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. Beim vorliegenden Ausgang des Verfahrens wird der Beschuldigte vollumfänglich rückzahlungspflichtig im Sinne von Art. 135 Abs. 4 StPO. Der Beschuldigte hat mithin die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4'815.30 (inkl. MWST) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.