41 der Höhe von CHF 285.00. Die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Zunächst wird die für die Berufungsverhandlung veranschlagte Zeit von 6 Stunden auf die effektive Dauer von 2.5 Stunden gekürzt. Die Urteilseröffnung dauerte 30 Minuten und wird inkl. Nachbetreuung mit einer Stunde vergütet; stattdessen werden die 2 Stunden, die für die «Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung und Nachbetreuung» geltend gemacht werden, gestrichen.