machte mit Honorarnote vom 26. März 2024 einen Zeitaufwand von gesamthaft 27 Stunden und 35 Minuten, Auslagen von gesamthaft CHF 192.80 sowie Reisezuschläge von CHF 150.00 geltend (pag. 797 ff.). Ausgewiesen sind zudem nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Übersetzerkosten in