Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 39'409.05. Diese sind zu bestätigen, wobei das Urteilsdispositiv dahingehend zu spezifizieren ist, dass darin die Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 17'875.85 enthalten sind. Ohne diese Kosten belaufen sich die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf CHF 21'530.20. 40 Die oberinstanzlichen Kosten werden in Anwendung von Art. 5 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 lit. b des Verfahrenskostendekrets (VKD; BSG 161.12) auf CHF 4'500.00 festgesetzt.