38 setz sowie wegen Widerhandlungen gegen die Ausländergesetzgebung jeweils zu (teilweise unbedingten) Freiheitsstrafen und einer Landesverweisung verurteilt (pag. 772 ff.). Das letzte Urteil datiert vom 13. Februar 2018, mithin nur wenige Monate vor seiner erneuten Delinquenz im vorliegenden Verfahren. Dies wirkt sich erheblich zu seinen Ungunsten aus. Die Strafe wird um 12 Monate auf 82 Monate erhöht. Der Beschuldigte verhielt sich während des Verfahrens anständig und korrekt, was erwartet werden darf.