37 agierte der Beschuldigte teilweise banden- und gewerbsmässig, in zweiten Phase 2 teilweise gewerbsmässig. Hierfür erfolgt eine pauschale Erhöhung der Einsatzstrafe um 2 Monate, ergebend 75 Monate. Für das in beiden Phasen vorkommende Anstaltentreffen erfolgt hingegen ein pauschaler Abzug von 12 Monaten. Denn bezogen auf das geschützte Rechtsgut der Volksgesundheit macht es einen Unterschied, ob die Drogen verkauft werden oder nicht. Damit beträgt die Strafe neu 63 Monate. 16.4 Asperation der Geldwäscherei Geschütztes Rechtsgut von Art.