Er agierte nicht als blosser Drogenläufer, vielmehr kam ihm eine gewisse Entscheidungskompetenz zu. Gemäss Aussagen von Auskunftspersonen lief die Koordination der Treffen teilweise über den Beschuldigten, auch war er frei zu entscheiden, ob jemand Heroin auf Kredit oder mit Mengenrabatt kaufen konnte. Seine Aufgaben erschöpften sich nicht in der Veräusserung von ihm übergebenen Kleinmengen, vielmehr war er an mehreren Phasen des Drogenhandels beteiligt (Transport, Herstellung/Streckung, Veräusserung). Er war es, welcher die nötige Expertise bei der Streckung mitbrachte und andere instruierte.