36 Der Beschuldigte hat die Grenze zum schweren Fall (12 g reines Heroin bzw. 18 g reines Kokain) mit gesamthaft umgesetzten bzw. zum Verkauf beabsichtigten Drogenmengen von 1'592.61 g reines Heroin und 54.94 g reines Kokain um ein Vielfaches überschritten. Mit Blick auf die umgesetzte Drogenmenge resultiert gestützt auf die Tabelle Hansjakob eine Freiheitsstrafe von 61 Monaten (5 Jahre und 1 Monat).