14. Theoretische Grundlagen der Strafzumessung und Methodik Die theoretischen vorinstanzlichen Ausführungen zur Strafzumessung sind zutreffend. Darauf kann verwiesen werden (S. 52 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 697). In die Strafzumessung einzubeziehen ist ebenfalls der in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch des Verweisungsbruchs.