Sobald es Probleme mit einem Drogenläufer gegeben hat, wie beispielsweise der Verhaftung von D.________, kümmerte er sich darum, den Handel in der Schweiz aufrecht zu erhalten und ist als Vertreter der Organisation in die Schweiz gereist, wie sich aus den entsprechenden Geodaten ergibt. Somit war er sozusagen «Statthalter» in I.________(Ort) und stärkte mit seinen Tathandlungen die sich im Ausland befindende Bande. Entsprechend ist er im Sinne von Ziff. 1.2., 1.3. und 1.4. AKS wegen bandenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG zu verurteilen. - Betreffend