Aus diesen ergibt sich das Bild, dass A.________ als Teil einer Bande gehandelt hat, welcher die Läufer in der Schweiz instruiert hat, so zum Beispiel D.________. A.________ war dafür zuständig, die Drogen zu strecken und den Drogenläufern die Abnehmerkontakte zu vermitteln sowie das eingenommene Geld weiterzuleiten. Ebenso ist er bei den Läuferhandlungen teilweise eingesprungen und hat bei Erstkäufen von Abnehmer sowie in Ausnahmefällen direkt an diese verkauft. Sobald es Probleme mit einem Drogenläufer gegeben hat, wie beispielsweise der Verhaftung von D.___