31 Bei all diesen Tatbestandsvarianten handelte A.________ mit direktem Willen und Wissen: So wusste er darum, dass es sich bei den gehandelten Substanzen um Heroin bzw. Kokain handelte und hat dieses wissentlich und willentlich befördert, besessen, bearbeitet, veräussert und Anstalten zur Veräusserung getroffen. Auch lag der koordinierte Vorsatz in Bezug auf die in Mittäterschaft begangenen Tathandlungen vor.