Das Gleiche gilt bei den 2022 sichergestellten Drogen in der Wohnung an der U.________strasse in I.________(Ort). A.________ bewahrte dort insgesamt 359.51 Gramm Heroingemisch (RHG 18-20%, 68.75 Gramm reines Heroin) und 17.2 Gramm Kokaingemisch (RHG 92%, 15.82 Gramm reines Kokain) auf, streckte und presste es und packte es anschliessend verkaufsbereit ab. Damit ist der Tatbestand des Besitzes und Anstaltentreffens zum Verkauf von 1'083.32 Gramm reinem Heroin und 38.76 Gramm reinem Kokain ohne weiteres erfüllt.