10. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 10.1 Rechtliches Auf die rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz zu den einzelnen Tatbestandshandlungen gemäss Art. 19 Abs. 1 BetmG kann verwiesen werden (S. 43 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 688 ff.). Dasselbe gilt für ihre rechtlichen Ausführungen zu den Qualifikationsmerkmalen (S. 46 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 691 ff.).