Dass sie den Beschuldigten nur belasten würde, um sich selbst zu entlasten, gibt dahingehend keinen Sinn, weil sie selbst bereits wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt wurde und im Verfahren gegen sie sofort zugegeben hat, die Waffe besessen zu haben. An der Hauptverhandlung machte sie einen guten und selbstsicheren Eindruck, sie erzählte selbsterlebt und nachvollziehbar, wie die Waffe in ihren Besitz gekommen sei. Die Aussagen von AF.________ werden daher als glaubhaft eingestuft.