Im Gegenteil schreckte sie nicht davor zurück, den Beschuldigten zu entlasten, indem sie an der Hauptverhandlung angab, nicht sicher sagen zu können, ob er es gewesen sei, der die Waffe in die Tasche gelegt habe, nur, dass er ihr die Tasche gegeben habe. Dass sie den Beschuldigten nur belasten würde, um sich selbst zu entlasten, gibt dahingehend keinen Sinn, weil sie selbst bereits wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz verurteilt wurde und im Verfahren gegen sie sofort zugegeben hat, die Waffe besessen zu haben.