9.2 Konkrete Beweiswürdigung Anlässlich einer Hausdurchsuchung am Domizil von AF.________ wurde die inkriminierte Waffe, eine Pistole SIG P220 (Serien-Nr. AG.________) inkl. zwei Magazine, Munition und Putzzeug, gefunden (edierte Akten PEN 22 702, pag. 184 f. PEN 22 702). AF.________, deren DNA auf der Waffe festgestellt werden konnte (edierte Akten PEN 22 702, pag. 155 und 157), gab in der Folge wiederholt an, die Waffe seit ca. Oktober 2019 zunächst in ihrer Bar und nach deren Schliessung bei sich zu Hause aufbewahrt zu haben (vgl. edierte Akten PEN 22 702, pag. 104 Z. 199 ff.; pag. 117 Z. 327 ff.; pag. 131 Z. 561 ff.;