- AKS 1.6. CHF 10.00 für 1 Gramm Kokaingemisch. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte in diesem Punkt von einem Gewinn von CHF 50.00 für das Gramm Kokain sprach (Einvernahme vom 18.07.2022, pag. 177, Z 786), die Anklage sich jedoch auf CHF 10.00 Gewinn beläuft, so dass von diesem Betrag ausgegangen werden muss. Der Kammer erschliesst sich einzig nicht, weshalb die Vorinstanz im Urteilsdispositiv den errechneten Betrag von CHF 29'209.30 auf «mindestens CHF 30'000.00» erhöhte (pag. 632). Oberinstanzlich wird deswegen von einem Deliktsbetrag von «ca. 29'000.00» ausgegangen.