25 8. Geldwäscherei (Ziff. I.2 der Anklageschrift) 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, vom durch Drogenhandel erwirtschafteten Gewinn einerseits mind. CHF 800.00 an seine Familie in L.________ (Land) geschickt sowie andererseits damit seinen Lebensunterhalt in der Schweiz finanziert zu haben. Mit diesem Verhalten habe er die Auffindung und folglich die Einziehung dieser deliktisch erwirtschafteten Vermögenswerte vereitelt.