Er gab zu, am 18.07.2022 in Besitz von insgesamt 359.51 Gramm Heroingemisch (69.7318 Gramm reines Heroin) sowie 17.2 Gramm Kokaingemisch (15.82 Gramm reines Kokain) gewesen zu sein und Anstalten getroffen zu haben, die Betäubungsmittel zu verkaufen (pag. 264 Z. 160). Nachdem A.________ versuchte, die Zeitspanne des Betäubungsmittelhandels und die verkaufte Menge möglichst gering zu halten, war er betreffend den ihm vorgeworfenen Anklagepunkte in Ziff. 1.5. bis 1.7. AKS vollumfänglich geständig. Sein Geständnis deckt sich wie dargelegt mit den objektiven Erkenntnissen.