Anhand der Ausgaben des Beschuldigten während seines Aufenthalts in der Schweiz und seiner Angaben betreffend seine Finanzen stellte die Kantonspolizei Bern Berechnungen an, wie viel Heroin und Kokain er zwischen November 2021 und dem 18.07.2022 verkauft haben musste, um seinen Lebensunterhalt decken zu können. A.________ bestätigte an der Schlusseinvernahme der Staatsanwaltschaft sowie an der Einvernahme an der Hauptverhandlung die Berechnungen der Kantonspolizei Bern ebenfalls (pag.