zu, mit diesen Personen zwecks Betäubungsmittelhandel in Kontakt gewesen zu sein und anerkannte die Berechnung der Kantonspolizei Bern, welche ergaben, dass er total 687 Gramm gestrecktes Heroin an mehrere Abnehmer verkauft haben musste (pag. 231 Z. 870), diesbezüglich war er schliesslich geständig. Anhand der Ausgaben des Beschuldigten während seines Aufenthalts in der Schweiz und seiner Angaben betreffend seine Finanzen stellte die Kantonspolizei Bern Berechnungen an, wie viel Heroin und Kokain er zwischen November 2021 und dem 18.07.2022 verkauft haben musste, um seinen Lebensunterhalt decken zu können.