183 Z. 1096 ff.). Gemäss Kantonspolizei Bern sei diese Herstellungsart keine geläufige, die Pressung bringe ein hochwertigeres Produkt hervor, als gewöhnlich auf dem Markt sei. Meist werde Heroin lediglich in Pulverform verkauft (pag. 103). Dass gleich zwei voneinander unabhängige Betäubungsmittelhändler gleichzeitig dieses Herstellungsverfahren anwendeten, scheint daher doch eher unwahrscheinlich. Wie bereits erwähnt schien D.________ zudem nicht genau zu wissen, wie solche Heroinsteine hergestellt werden (pag. 257 Z. 380 f.; pag. 257 Z. 370 ff.) und auch das von ihm geltend gemachte Mischverhältnis stimmte nicht mit dem sichergestellten gemischten Heroin überein (pag. 287 Z. 204;