20 zuerhalten (vgl. Telefonanalyse, pag. 397; Extraktionsbericht FDF, pag. 399 ff.; Analyse der Kantonspolizei, pag. 410 f.) Anhand der Mobiltelefonstandorte von A.________ ist weiter zu erkennen, dass er sich zwischen dem 24.08.2018 und dem 28.10.2019 siebenmal für längere Zeit in der Schweiz aufhielt, unter anderem in J.________(Ort), I.________(Ort), N.________(Ort) und C.________(Ort). Der Beschuldigte gab zu, während dem 07.04.2019 bis 22.01.2020 mehrfach als Betäubungsmitteltransporteur tätig gewesen zu sein (AKS 1.1.).