256 Z. 284 ff.). Weiter gab er ein sehr unwahrscheinliches Verfahren zur Streckung von Heroin an und es scheint, als hätte er nicht gewusst, wie Heroin konsumbereit hergestellt werden kann (pag. 257 Z. 380 f.; pag. 257 Z. 370 ff.). Dazu passt, dass das von ihm geltend gemachte Mischverhältnis des Heroins nicht mit dem tatsächlichen Mischverhältnis übereinstimmte (pag. 287 Z. 204; vgl. Forensisch-Chemischer Abschlussbericht vom 10.07.2019, [pag. 123 ff. PEN 20 34]).