(Land) rekrutiert wurde um für kurze Zeit in der Schweiz Drogen direkt an die Abnehmer zu verkaufen. Es wurde deutlich, dass D.________ mit weiteren Personen zusammenarbeitete und Aufträge erhielt, jedoch aus Angst vor Repressalien vermeiden wollte, andere Personen zu belasten. Seine Angaben bezüglich einer allfälligen Zusammenarbeit mit A.________ sind daher wenig glaubhaft, da er während dem gesamten Verfahren bemüht war, jegliche weiteren Personen vor allfälliger Strafverfolgung zu schützen. […]