Gemäss seiner Aussage habe A.________ jeweils die Entscheidungen getroffen, insbesondere bei Käufen auf Kredit (pag. 163 Z. 37 ff.). Die Aussagen der Auskunftspersonen sprechen eindeutig dafür, dass A.________ im Jahr 2019 direkt und über Drogenläufer wie D.________ an Konsumiernde Heroin verkauft hat. Die SIM-Karte zu der Telefonnummer ________ wurde bei der Festnahme von D.________ sichergestellt. Die Auskunftspersonen beschreiben beide, dass sie mit dem A.________ über diese Telefonnummer Kontakt gehabt haben. Daraus ist klar erkennbar, dass A.________ und D.________ für die selbe Organisation tätig waren. Es ist kein erklärbarer Grund ersichtlich, weshalb A.________ und D.___