an verschiedene unbekannte Abnehmer veräussern liess, wobei der Beschuldigte dafür zuvor am gemeinsamen Domizil die Heroinsteine verkleinerte, mit Streckmittel mischte, das Heroingemisch portionierte und abpackte bzw. das Kokain verarbeitete, mit Streckmittel mischte, das Kokaingemisch portionierte und abpackte (bandenmässig). Durch diese Verkäufe erzielte der Beschuldigte einen Gewinn von mind. CHF 1'875.00 (CHF 1'500 für 200.00 Gramm Heroingemisch und CHF 375.00 für 40 Gramm Kokain).