Damit hat er bei einem angenommenen Reinheitsgrad von ca. 31.2% Heroin-Hydrochlorid insgesamt 324.48 Gramm reines Heroin geliefert (vgl. für den Reinheitsgrad die Mittelwerte [durchschnittliche Wirkstoffgehalte von sämtlichen Sicherstellungen eines Jahres] der Statistiken der schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin [SGRM], vgl. pag. 116). Der Sachverhalt gemäss Ziff. I.1.1 der Anklageschrift ist beweismässig erstellt, doch wird der Vorinstanz folgend in dubio pro reo von einem Verdienst in der Höhe des anlässlich der vorinstanzlichen Einvernahme nach unten korrigierten Betrags von CHF 100.00 pro Lieferung ausgegangen.