Gründe, weshalb er sich falsch belastet haben sollte, zumal seine Angaben mit dem Bewegungsprofil korrelieren (vgl. Telefonanalyse auf CD, pag. 397; Extraktionsbericht FDF, pag. 399 ff.; Analyse der Kantonspolizei, pag. 410 f.), sind keine ersichtlich. Auf die Angaben des Beschuldigten ist abzustellen. Damit hat er bei einem angenommenen Reinheitsgrad von ca. 31.2% Heroin-Hydrochlorid insgesamt 324.48 Gramm reines Heroin geliefert (vgl. für den Reinheitsgrad die Mittelwerte [durchschnittliche Wirkstoffgehalte von sämtlichen Sicherstellungen eines Jahres] der Statistiken der schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin