13 treffen: Auf diese Adresse angesprochen und selbst auf Vorhalt eines Google- Maps Auszugs gab der Beschuldigte an, nie in dieser Gegend gewesen zu sein. Anschliessend machte er auf Vorhalt seiner Bewegungsdaten, die zeigten, dass er sich am 17. April 2019 in der Nähe der M.________strasse 9 in I.________(Ort) aufgehalten hatte, geltend, vielleicht an der Adresse vorbeigegangen zu sein (pag. 235 Z. 1084 ff.). Auf einen weiteren Vorhalt seiner Bewegungsdaten, die ihn am 3. Mai 2019 im Gebäude an der M.________strasse 11 in I.________(Ort) lokalisierten, gab er an, sich an gar nichts zu erinnern (pag.