Dies änderte sich bei der zweiten polizeilichen Einvernahme am 27. September 2022, in welcher insbesondere auf die Telefonauswertung, den DNA-Abgleich sowie auf frühere Einvernahmen von Drogenkonsumenten, welche den Beschuldigten mutmasslich identifiziert hatten, zurückgegriffen werden konnte. In Unkenntnis dieser Ermittlungsergebnisse bestätigte der Beschuldigte zu Beginn dieser dritten Einvernahme seine früheren Aussagen pauschal, bevor ihm diverse, diesen früheren Aussagen widersprechende Beweismittel vorgehalten wurden. In der Folge erhöhte der Beschuldigte insbesondere die Betäubungsmittelmengen erheblich (von zunächst 150 g auf 200 g [pag.