177 Z. 790 ff.). Diese Aussagen bestätigte er auf Zusammenfassung der Polizei (pag. 178 Z. 850 ff.), bevor ihm die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Mengen (32 g Kokain- und 858.2 g Heroingemisch) vorgehalten wurden (pag. 181 Z. 1003). Am selben Abend gab er gegenüber der Staatsanwaltschaft auf deren Vorhalt, es bestehe der dringende Verdacht, dass er mit grossen Mengen an Drogen gehandelt habe, an, nur mit dem gedealt zu haben, was gefunden worden sei (pag. 206 Z. 180). Bezüglich seiner Landesanwesenheit gab er anlässlich dieser ersten beiden Einvernahmen sodann mehrfach an, erst zwei bis drei bzw. zweieinhalb Mona-