I.1.5. der Anklageschrift); - Verkauf von 1 g Kokaingemisch (0.92 g reines Kokain) von November 2021 bis Juli 2022 (Ziff. I.1.6. der Anklageschrift); - Besitz und Anstaltentreffen zum Verkauf von 359.51 g Heroingemisch (68.75 g reines Heroin) und 17.2 g Kokaingemisch (15.82 g reines Kokain), beides festgestellt am 18. Juli 2022 (Ziff. I.1.7. der Anklageschrift). Dies deckt sich mit den oberinstanzlichen Anträgen des Beschuldigten (pag. 795 f., siehe bereits in der Berufungserklärung auf pag. 724). Die über diese eingestandenen Mengen und Tathandlungen hinausgehenden Vorwürfe sind mithin bestritten.