9 bereits aus der einleitenden Zusammenfassung in der Anklageschrift hervorgeht (pag. 473): […] indem der Beschuldigte, welcher in der fraglichen Zeitspanne keine Einkünfte aus legaler Erwerbstätigkeit hatte, eine qualifizierte Menge Heroin- und Kokaingemisch an diverse Abnehmer veräusserte und Anstalten dazu traf, und mit dem durch den Drogenverkauf erzielten Gewinn seine Lebenshaltungskosten finanzierte, sowie darüber hinaus Unterstützungsbeiträge an Familienangehörige im Ausland leistete, so namentlich durch […]