Die in diesem ersten Zeitraum angeklagten Handlungen werden einleitend wie folgt zusammengefasst: […] indem der Beschuldigte, welcher in der fraglichen Zeitspanne keine Einkünfte aus legaler Erwerbstätigkeit hatte, teilweise zusammen mit D.________ und anderen unbekannt gebliebenen Personen Betäubungsmittelhandel betrieb, bei dem sich der Beschuldigte, D.___