I.1.2.) bzw. D.________ (Ziff. I.1.3.), mit welchem der Beschuldigte im Sinne einer Bande zusammengearbeitet haben soll. In Ziff. I.1.4. wird dem Beschuldigten sodann der Besitz und das Anstaltentreffen zum Verkauf einer Hero- inmisch- bzw. Kokainmischmenge vorgeworfen, die anlässlich einer Hausdurchsuchung am seinerzeitigen Domizil von D.________ (M.________strasse 11 in I.________(Ort)) sichergestellt wurde. Die in diesem ersten Zeitraum angeklagten Handlungen werden einleitend wie folgt zusammengefasst: […