Die Anklageschrift ist unterteilt in zwei Zeiträume (2018 – 2020 und November 2021 bis 18. Juli 2022), welche nachfolgend grob zusammengefasst werden. Die detaillierten Sachverhalte und die entsprechenden Mengen werden der besseren Übersicht halber erst einleitend zur Würdigung des jeweiligen Vorwurfs wiedergegeben. Der erste Zeitraum (2018 – 2020) ist unterteilt in vier Anklageziffern. Die erste betrifft die Beförderung (Transport) von Heroingemisch, die zweite und dritte die Veräusserung von zuvor durch den Beschuldigten gestreckten Heroins durch den Beschuldigten (Ziff. I.1.2.) bzw. D.