7. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. I.1 der Anklageschrift) 7.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift und Vorgehen der Vorinstanz Dem Beschuldigten werden in Ziff. I.1 der Anklageschrift mehrfache, mengenmässig qualifizierte, teilweise gewerbs- und bandenmässig begangene Widerhandlungen gegen das BetmG vorgeworfen. Die Anklageschrift ist unterteilt in zwei Zeiträume (2018 – 2020 und November 2021 bis 18. Juli 2022), welche nachfolgend grob zusammengefasst werden.