Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 15. August 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs wegen Verweisungsbruchs, mehrfach begangen 2. der Landesverweisung von 20 Jahren (mit Ausschreibung der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem); 3. der weiteren Verfügungen gemäss Ziff. 3-6 erstinstanzliches Urteilsdispositiv. II. A.________ sei schuldig zu erklären: