4. A.________ sei zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten, unter Anrechnung der seit 18. Juli 2022 ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafantritts, zu verurteilen. 5. Das Honorar des amtlichen Verteidigers und die Entschädigung für die Verteidigungskosten seien gemäss eingereichter Kostennote zu bestimmen. 4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 793 f.; Hervorhebungen im Original): I.