3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 772 ff.) sowie ein aktueller Führungsbericht bei der Justizvollzugsanstalt H.________ eingeholt (pag. 769 ff.). Der Beschuldigte wurde sodann an der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 778 ff.).