2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 17. August 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 640). Die Begründung des erstinstanzlichen Urteils wurde dem Beschuldigten am 13. Oktober 2023 zugestellt (pag. 722). Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung und gab bekannt, das erstinstanzliche Urteil werde in Teilen angefochten (pag. 723 f.). Die Berufung richte sich bezüglich des Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;