6. Folgende Gegenstände verbleiben als Beweismittel bei den Akten: - Div. Papiere (Quittungen sowie Papiere mit Adressen und/oder Telefonnummern) 7. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).