Die Polizei- und Untersuchungshaft von 276 Tagen (18.07.2022 bis 19.04.2023) wird im Umfang von 276 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 20.04.2023 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 20 Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 19'575.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 19'831.05, insgesamt bestimmt auf CHF 39'406.05 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 21'530.20).