Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 31. August 2023 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen im Februar 2019 in F.________, z.N. von C.________ [Ziff. 1.1 AKS] 2. von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen ca. Oktober / November 2020 im Wohnheim des Spitals E.________, z.N. von C.________ [Ziff. 1.2 AKS] 3. von der Anschuldigung der Vergewaltigung, angeblich begangen ca. am 06.11.2020 im Wohnheim des Spitals E.________, z.N. von C.________ [Ziff. 1.3 AKS]