6. Verfahrenskosten 6.1 Erstinstanzliche Verfahrenskosten Zufolge der auf die Rückzahlungspflicht der amtlichen Entschädigung durch die Privatklägerin beschränkten Berufung ist die von der Vorinstanz getroffene Kostenregelung in Rechtskraft erwachsen. 6.2 Oberinstanzliche Verfahrenskosten Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).