3. Anträge der Privatklägerin Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 597 f.): 1. Es sei festzustellen, dass folgende Teile des erstinstanzlichen Urteils vom 31. August 2023 in Rechtskraft erwachsen sind: - Ziffer I./1. sowie I./2. und I./3. (Freispruch betreffend Vergewaltigung, mehrfach begangen); - Ziffer I./4. (Freispruch betreffend Missbrauch einer Fernmeldeanlage). - Ziffer II./1. (Schuldspruch betreffend Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 1’560.00). -